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PV-Anlagen steuerbar machen und profitieren
§ 9 EEG: Das müssen Sie jetzt wissen!

Was steht im § 9 EEG?
Die Energiewende schreitet dank Solarstrom mit großen Schritten voran. Damit unser Stromnetz weiterhin sicher und stabil bleibt, gelten klare technische Vorgaben – diese werden in Deutschland unter anderem durch § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelt.
§ 9 EEG beschreibt, wie Solaranlagen als Stromerzeuger in das Stromnetz integriert werden können. Die zentralen Anforderungen hierfür bilden die Einbaupflicht intelligenter Messsysteme (iMSys), die Fernsteuerbarkeit der Einspeiseleistung von PV-Anlagen durch den Netzbetreiber und die Begrenzung der Einspeisung, solange noch keine Steuerbarkeit möglich ist.
Tipp: Der Umstieg auf Solarenergie lohnt sich für Sie unverändert, auch mit den Anforderungen des § 9 EEG – insbesondere dann, wenn Sie auf smarte und netzdienliche Technik setzen, die Ihre Anlage fit für die Zukunft macht.
Prüfen Sie jetzt, ob sich eine PV-Anlage für Sie lohnt!Wissenswertes zu § 9 EEG
Intelligente Messsysteme (iMSys)
§ 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) legt fest, welche technischen Voraussetzungen Solaranlagen erfüllen müssen – vor allem in Bezug auf sogenannte intelligente Messsysteme (iMSys), auch bekannt als Smart Meter.
Was muss eine Anlage können?
Sie muss so gebaut sein, dass ein intelligentes Messsystem sofort oder später eingebaut werden kann.
Es muss eine geeignete Schnittstelle für das Smart Meter Gateway vorhanden sein (z. B. ein zugänglicher Zählerplatz).
Die Anlage muss Steuerbefehle empfangen und umsetzen können (z. B. zur Begrenzung der Einspeisung).
Was gilt für neue Anlagen?
Solaranlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden und eine Leistung von mehr als 7 kWp haben, müssen ein intelligentes Messsystem eingebaut haben.
Solange noch kein iMSys verbaut ist, dürfen Neuanlagen ab 2 kWp nur 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen.
Was gilt für ältere Anlagen?
Für bestehende Anlagen ist kein sofortiger Einbau eines intelligenten Messsystems nötig.
Es muss aber technisch möglich sein, das System später nachzurüsten.
Weitere Infos dazu stehen im Solarspitzengesetz und im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Tipp
Setzen Sie auf stärkeren Eigenverbrauch, ein intelligentes Energiemanagement und Stromspeicherung, um etwaige Einnahmeverluste bei Ihrer Neuanlage durch die Einspeisebegrenzung zu verhindern.
Planen Sie daher Ihre Solaranlage zukunftssicher mit der SMA Home Energy Solution – einer abgestimmten Energielösung mit allen Komponenten aus einer Hand.
Steuerbarkeit der Einspeisung
Bestimmte Solaranlagen müssen so ausgestattet sein, dass Netzbetreiber – jetzt oder in Zukunft – die Einspeiseleistung ferngesteuert regeln können. Dies dient der Netzstabilität, insbesondere bei hoher Einspeisung erneuerbarer Energien.
Welche Anlagen sind betroffen?
Anlagen bis 25 kWp (EEG-Vergütung oder Mieterstrom): keine Pflicht zur Fernsteuerbarkeit (stattdessen: Einspeisebegrenzung von 60 %)
Anlagen von 25 kWp bis 100 kWp (EEG-Vergütung oder Mieterstrom): seit Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes Pflicht zur Fernsteuerbarkeit (ohne Fernsteuerbarkeit gilt Einspeisebegrenzung von 60 %)
Anlagen über 100 kWp: unveränderte Fernsteuerungspflicht
Sonderfall Direktvermarktung: grundsätzlich alle Anlagen müssen technische Einrichtung zur Fernsteuerbarkeit besitzen
Ausnahme Balkonkraftwerke (bis 2 kWp): generell von diesen Regelungen nicht betroffen
Tipp: Wer heute in intelligente Steuerung investiert, sichert sich langfristig alle Vorteile einer flexiblen, wirtschaftlichen und gesetzeskonformen PV-Anlage. Keine Sorge – unsere SMA Solar Partner kümmern sich um die passende technische Umsetzung Ihrer Energielösung.
So profitieren Anlagenbetreibende
Volle Flexibilität dank moderner Technik
Egal ob Sie Ihren Solarstrom ins Netz einspeisen, Ihren Eigenverbrauch erhöhen oder von dynamischen Stromtarifen profitieren möchten: Wenn Ihre PV-Anlage die Anforderungen von § 9 EEG und § 14a EnWG erfüllt, stehen Ihnen alle Optionen offen.
Die Investition in eine zukunftssichere Anlagentechnik macht sich schnell bezahlt – durch mehr Ertrag, mehr Unabhängigkeit und mehr Kontrolle.
Zugang zu dynamischen Stromtarifen und Direktvermarktung
Die technischen Anforderungen nach § 9 EEG machen den Weg frei zu dynamischen Stromtarifen – zum Beispiel dem StromWallet Dynamic Pro von SMA und LichtBlick. Diese Tarife orientieren sich an den aktuellen Börsenstrompreisen und ermöglichen Ihnen, Strom dann zu beziehen, wenn er besonders günstig ist. Das lohnt sich vor allem für Haushalte mit flexiblen Verbrauchern wie Wärmepumpen oder Wallboxen wie dem SMA eCharger.
Wer mehr Strom produziert als selbst verbraucht, kann über die Direktvermarktung zusätzliche Erlöse generieren. § 9 EEG vereinfacht und standardisiert die Installation der hierfür benötigten technischen Infrastruktur (z. B. Smart Meter und Steuerbox) – auch für kleinere Anlagen.
Mehr Eigenverbrauch durch intelligentes Energiemanagement
Mit einem intelligenten Energiemanagementsystem (EMS) wie dem Sunny Home Manager 2.0 erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen – Sie nutzen Ihren Solarstrom auch besonders effizient. Das erhöht den Eigenverbrauch und senkt Ihre Stromrechnung.
Optimiertes Lastmanagement: Der Sunny Home Manager 2.0 steuert Ihre Verbraucher wie Wärmepumpe und Wallbox so, dass sie möglichst viel Solarstrom nutzen.
Vermeidung von Einspeiseverlusten: Durch direktem Verbrauch oder Speicherung – zum Beispiel mit der SMA Home Storage Solution,dem Effizienz Testsieger der HTW Berlin* – Ihres Solarstroms vermeidet der Sunny Home Manager 2.0 Vergütungsverluste durch die Einspeisung bei negativen Strompreisen.
*92,8 % SPI – Spitzenplatz bei der Stromspeicher-Inspektion der HTW Berlin in der Leistungsklasse bis 5 kW. Im Test: ein Sunny Boy Smart Energy, zwei SMA Home Storage Batteriemodule und ein SMA Energy Meter.
Werden Sie Ihr eigener Energieversorger
Finden Sie mit wenigen Klicks heraus, wie viel Energiekosten Sie mit einer Solaranlage von SMA sparen können.

Das müssen Installateur*innen jetzt wissen
Mit den Neuerungen des EEG im Solarspitzengesetz gelten neue technische Anforderungen für PV-Anlagen. Ziel ist es, die Einspeisung von Solarstrom besser steuerbar und netzdienlich zu machen, um die Netzstabilität trotz steigender Solarstrommengen zu gewährleisten. § 9 EEG regelt, wie sich Solaranlagen in das Stromnetz integrieren sollen.
Die zentralen Anforderungen für PV-Anlagen sind folgende:

Vorbereitung auf iMSys bei Neuanlagen sicherstellen
PV-Anlagen ab 2 kWp (Inbetriebnahme ab 25.02.2025) müssen baulich und technisch vorbereitet sein (z. B. Platz im Zählerschrank, Kommunikationsanbindung) für die Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys).
Hinweis: Zuständig für Einbau und Betrieb des iMSys ist der Messstellenbetreiber Ihrer Kund*innen bzw. der Anlagenbetreibenden.
Tipp: Achten Sie bei der Auswahl von Wechselrichtern und Kommunikationsschnittstellen auf iMSys-Kompatibilität (z. B. Sunny Home Manager 2.0).
Fernsteuerbarkeit bestimmter Anlagen gewährleisten
Seit dem 25.02.2025 müssen auch Anlagen mit 25 bis 100 kWp, die die EEG-Förderung beanspruchen, durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sein. Stellen Sie sicher, dass Sie entsprechende Anlagen steuerbar übergeben.
Hinweis: Netzbetreiber stellen nicht immer die benötigte Fernwirktechnik. Einigen Sie sich wenn nötig frühzeitig mit Ihren Kund*innen und dem Netzbetreiber auf eine geeignete Steuerlösung.
Hinweis: Für Anlagen ab 100 kWp und Anlagen aller Größen in der Direktvermarktung gilt unverändert die Fernsteuerungspflicht.
EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen beachten
Mit dem Solarspitzengesetz entfällt für Neuanlagen ab 2 kWp die EEG-Vergütung temporär, wenn der Börsenstrompreis negativ ist.
Tipp: Beraten Sie Ihre Kund*innen hinsichtlich eines optimierten Eigenverbrauchs (z. B. mit dem Sunny Home Manager 2.0) und Batteriespeichers (z. B. SMA Home Storage). Informieren Sie sie über die Möglichkeit der nachträglichen Auszahlung der entgangenen Förderung.
Nachrüstpflichten bei Bestandsanlagen prüfen
Bei Bestandsanlagen ab 7 kWp, bei Erweiterungen oder Wechselrichtertausch können Nachrüstpflichten entstehen. Prüfen Sie daher in solchen Fällen, ob § 9 EEG greift, und beraten Sie Ihre Kund*innen proaktiv zur Nachrüstung.
Hinweis: Die Nachrüstungspflicht eines iMSys tritt nicht automatisch ein, sondern ist vom Zeitplan des Messstellenbetreibers abhängig. Anlagenbetreibende müssen aber auch hier die technischen Voraussetzungen schaffen.
Varianten der Steuerung mit SMA
Bereits heute ermöglichen alle SMA Lösungen die 60 %-Einspeisebegrenzung nach § 9 EEG – und bieten damit die nötige Flexibilität für den rechtssicheren und wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen. Der Sunny Home Manager 2.0 kommuniziert dank EEBUS-Standard zukunftssicher mit dem intelligenten Messsystem (iMSys) – inklusive getesteter Kompatibilität mit Smart Meter Gateways und CLS-Adaptern, z. B. von PPC. Weitere Anbieter werden schrittweise eingebunden.
Auch die weiteren Energiemanagement-Lösungen von SMA sind technisch bereits heute auf die kommenden Anforderungen aus dem Solarspitzengesetz 2025 vorbereitet. Die vollständige Funktionalität wird über zukünftige Firmware-Updates bereitgestellt – für maximale Zukunftssicherheit und Investitionsschutz.
Technische Details für die Planung
In dieser Technischen Information finden Sie detaillierte Übersichten zu der direkten intelligenten Steuerung und der Steuerung mittels Energiemanagementsystem (HEMS), also mit dem Sunny Home Manager 2.0.
Download PDFDie erfolgreichste Schaltzentrale am Markt für smarte Energienutzung
Das sind die Vorteile des Sunny Home Manager 2.0 im Überblick:
Clever steuern & sparen: Optimale Energienutzung bei gleichzeitig hohem Komfort und niedrigen Kosten
Vorausschauend planen: Prognosebasierte Steuerung von Erzeugern und Verbrauchern bis zu 48 Stunden im Voraus
Lernen & anpassen: Automatische Erkennung von Verbrauchsprofilen für eine individuelle Optimierung des Energiemixes
Kapazitäten im Blick: Reduktion von Lastspitzen, Optimierung von Batterieladezeiten und gezieltes Kapazitätsmanagement
Einfach & sicher: Alle nötigen Werte werden automatisch berechnet und vom SMA Energiemanagement regelkonform umgesetzt
Rechtlich vorbereitet: Voll kompatibel mit § 14a EnWG und vorbereitet auf § 9 EEG
Flexibel abrechnen: Berücksichtigung dynamischer Stromtarife

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