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Neue Regelungen, neue Chancen
Solarspitzen-Gesetz 2025: Das müssen Sie jetzt wissen!

Solarspitzen-Gesetz: die wichtigsten Fakten zusammengefasst
- Solarenergie bleibt rentabel: Das Solarspitzen-Gesetz beinhaltet sinnvolle Weiterentwicklungen und keine Hürden.
- Mit dem Solarspitzen-Gesetz wirtschaftlich profitieren: Nutzen Sie Eigenverbrauch, Speicher und dynamische Stromtarife zu Ihrem Vorteil.
- SMA Lösungen und Produkte sind technologisch fit für das Solarspitzen-Gesetz.
- Neuregelung der EEG-Vergütung: Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Vergütung für Neuanlagen mit Smart Meter, der Förderzeitraum verlängert sich entsprechend. Für Neuanlagen ohne Smart Meter gilt eine Einspeisebegrenzung von 60 %. Bestandsanlagen sind nicht betroffen.
- Keine Direktvermarktungspflicht für kleinere Anlagen: Profitieren Sie von neuen Nutzungsmöglichkeiten für Energiespeicher.
- Erhöhte Kosten für Smart Meter: Die jährlichen Gebühren steigen je nach Anlagengröße. Die monatlichen Kosten für Smart Meter werden angehoben.
Warum gibt es das Solarspitzen-Gesetz?
Seit dem 25. Februar gilt das neue Solarspitzen-Gesetz, das auch als „Stromspitzen-Gesetz“ bekannt ist. Es betrifft unter anderem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und bringt wichtige Änderungen für Betreiber*innen von Solaranlagen mit sich. Ziel ist es, erneuerbare Energien besser ins Stromnetz zu integrieren und die Netzstabilität zu erhöhen.
Denn an besonders sonnigen Tagen wird bereits mehr Solarstrom produziert als verbraucht. Die zu viel erzeugte Energie wurde bisher vollständig vergütet und als Überschuss ins Netz eingespeist – was zu Instabilität und Überlastung führen konnte. Hier stellt das Solarspitzen-Gesetz eine dringend benötigte Weiterentwicklung dar.
Für Anlagenbetreibende bedeutet das auch neue Chancen: Sie können mit intelligentem Energiemanagement und Stromspeicherung ihren Eigenverbrauch und die Rentabilität ihrer Anlage erhöhen.

Von Einspeisevergütung bis Smart Meter – alles, was Sie über das Solarspitzen-Gesetz wissen müssen:
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Neue PV-Anlagen mit Smart Meter (Inbetriebnahme nach dem 25.02.2025) erhalten keine EEG-Vergütung, wenn die Börsenstrompreise negativ sind. Bezogen auf die Jahresbetriebszeit einer Solaranlage betrifft dies zwar nur gut 5 %, in solchen Zeiten gibt es aber keinen finanziellen Anreiz mehr, Strom ins Netz einzuspeisen. Dank Smart Meter und Energiemanagement wird dann statt der Einspeisung der direkte Verbrauch oder die Speicherung bevorzugt. Die nicht vergütete Zeit wird verrechnet und an das Ende der 20 Jahre des Förderzeitraums angehängt. Wer seinen selbst erzeugten Strom zu Zeiten negativer Strompreise also intelligent vor Ort nutzt, kann sogar noch wirtschaftlich profitieren.
Bestandsanlagen sind nicht von dieser Reglung betroffen. Betreiber*innen können aber freiwillig in die Neureglung wechseln – Anreiz hierfür ist eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh.
Neuanlagen, die zunächst ohne Steuerbox bzw. Smart Meter in Betrieb gehen, dürfen nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Diese Regelung soll dazu beitragen, das Stromnetz zu stabilisieren und Überlastungen, zum Beispiel zur Mittagszeit an besonders sonnigen Tagen, zu vermeiden. Mit der Installation eines Smart Meters entfällt diese Begrenzung und es kann die volle Einspeisekapazität genutzt werden. Für PV-Anlagen mit intelligentem Energiemanagement und Batteriespeicher entstehen quasi keine Nachteile, da überschüssige Solarenergie zwischengespeichert werden kann und nicht verloren geht.
Bestandsanlagen sind von dieser Reglung nicht betroffen.
Die Direktvermarktung für kleinere Neu- und Bestandsanlagen unter 100 kWp bleibt freiwillig – die diskutierte Direktpflichtvermarktung ab 25 kWp kommt nicht. Die Direktvermarktung bleibt somit eine interessante Option für Anlagenbetreibende, die ihren Strom direkt an der Strombörse verkaufen wollen. Mit dem Solarspitzen-Gesetz wird zusätzlich eine flexiblere Nutzung des eigenen Batteriespeichers ermöglicht: Netzstrom kann nun gespeichert und später wieder eingespeist werden. Betreiber*innen können also günstigen Netzstrom kaufen und später teurer verkaufen.. Auch die Abgrenzung der förderfähigen Einspeisemenge wird vereinfacht: bei PV-Anlagen bis 30 kWp bleiben 500 kWh je kWp förderfähig.
Smart Meter sind die notwendige Mess- und Steuertechnik, um das Stromnetz digitaler und flexibler zu gestalten. Hierfür fallen einmalige Einbaukosten an, die der jeweilige Messstellenbetreiber erhebt. Die maximal zulässigen jährlichen Kosten staffeln sich abhängig von der Anlagengröße:
- Anlagen von 2-15 kW: 50 €/Jahr
- Anlagen von 15-25 kW: 90 €/Jahr
- Anlagen von 25-100 kW: 140 €/Jahr

Wie Anlagenbetreibende jetzt profitieren können
PV-Anlage mit Energiemanagement
Der Einsatz eines intelligenten Energiemanagements, wie mit dem Sunny Home Manager 2.0, optimiert den Eigenverbrauch Ihres Solarstroms und reduziert so die Abhängigkeit vom Netzstrom. Es überwacht und steuert den Stromverbrauch der Verbraucher in Ihrem Haushalt – vom Kühlschrank bis zur Wallbox – und kann Ihre selbsterzeugte Energie so effizient einsetzen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn die Einspeisevergütung bei negativen Preisen an der Strombörse entfällt.
PV-Anlage mit Energiemanagement und Speicher
Ein zusätzlicher Batteriespeicher, wie der SMA Home Storage, ermöglicht es Ihnen, überschüssigen Solarstrom zu speichern und dann zu nutzen, wenn Sie ihn benötigen. Eine Speicherung erfolgt zum Beispiel anstelle einer unrentablen oder nicht vergüteten Einspeisung in das Stromnetz. Das steigert nicht nur die Rentabilität Ihrer Solaranlage, es erhöht auch die Unabhängigkeit vom Netzstrom und reduziert die Kosten.
PV-Anlage mit Energiemanagement, Speicher und dynamischem Stromtarif
Mit einem dynamischen Stromtarif, zum Beispiel von SMA und LichtBlick, können Sie Ihre Stromnutzung und -einspeisung gezielt an schwankende Strompreise anpassen. So können Sie den Bezug von Netzstrom zu Echtzeitpreisen intelligent mit dem Verbrauch Ihres selbst erzeugten Solarstroms kombinieren. Oder Sie verkaufen Ihren überschüssigen Solarstrom für zusätzliche Einnahmen. Besonders rentabel sind dynamische Stromtarife, wenn weitere Verbraucher (z. B. Wallboxen) in das Energiesystem integriert sind.
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Was Installateur*innen jetzt wissen müssen
Mit den Neuregelungen des Solarspitzen-Gesetzes kommen auch auf Installateur*innen viele Fragen zu. Nicht nur hinsichtlich Beratung und Planung, sondern vor allem auch technische Themen. Für einen ersten Überblick haben wir hier die drei wichtigsten Bedarfe Ihrer Kund*innen und die dazu passenden Lösungen von SMA zusammengestellt:
Intelligentes und flexibles Energiemanagement mit dem Sunny Home Manager 2.0
Ein intelligentes Energiemanagementsystem wird nicht erst durch das Solarspitzen-Gesetz unverzichtbar. Es optimiert nicht nur den Eigenverbrauch Ihrer Kund*innen, sondern gleichzeitig auch die erhaltene EEG-Vergütung. Zusätzlich ermöglicht es den Einstieg in die Direktvermarktung oder in dynamische Stromtarife.
Der Sunny Home Manager 2.0 ist ideal auf die Bedarfe von Heimsystemen ausgelegt und ist auch technisch auf die Neuregelungen aus dem Solarspitzen-Gesetz vorbereitet. Darüber hinaus bereiten Sie mit dem Sunny Home Manager 2.0 Ihre Kund*innen zukunftssicher auf die Integration von Speicher, E-Mobilität und Heizen mit eigenem Solarstrom vor. Mit der SMA Home Energy Solution können Sie zudem zusätzlich Direktvermarktungslösungen und dynamische Stromtarife aus einer Hand anbieten.

Batteriespeicher ist in 2025 besonders attraktiv
Das Solarspitzen-Gesetz macht die Planung von PV-Anlagen mit Speicher besonders rentabel, denn sie sind die effizienteste Möglichkeit, um den Eigenverbrauch zu erhöhen. Das federt die Änderungen der Einspeisevergütung 2025 ab und senkt dank des smarten Energiemanagements die Stromkosten. Heimspeicher sind darüber hinaus ein optimaler Einstieg in die Direktvermarktung, da jetzt das ein- und ausspeisen von Netzstrom möglich ist.
Als modulare Speicherlösung passt sich der SMA Home Storage flexibel den Bedarfen Ihrer Kund*innen an und erlaubt Ihnen, die Anlagenplanung maximal kundenindividuell zu gestalten. Das schlanke, stapelbare Design ist bis 16,4 kWh skalierbar und technisch ideal geeignet, um die Vorteile des Solarspitzen-Gesetzes voll auszuschöpfen.

Mehr Eigenverbrauch durch Sektorenkopplung
Die Optimierung des Eigenverbrauchs rückt durch das Solarspitzen-Gesetz 2025 nochmals besonders in den Mittelpunkt. Berücksichtigen Sie daher bereits bei der Planung einer PV-Anlage nicht nur Energiemanagement und Speicher, sondern gehen Sie auch auf mögliche Bedarfe hinsichtlich Wallbox oder Wärmepumpe ein. Denn entsprechend größer muss die PV-Anlage dimensioniert werden. Die Belohnung ist ein System, das selbst erzeugte Solarenergie sinnvoll für Stromversorgung, Mobilität und Heizung nutzt – und Ihren Kund*innen bares Geld spart.
Die SMA Home Energy Solution ist als Systemlösung aus Hard- und Software optimal auf die Chancen und Neuerungen aus dem Solarspitzen-Gesetz zugeschnitten. Sie ist modular und auch nachträglich erweiterbar, so dass Sie stets eine individuell zugeschnittene und zukunftssichere Lösung anbieten können. Denn bereits die Integration nur eines Sektors kann die Energieeffizienz eines Haushaltes deutlich verbessern – wie beispielsweise das Laden des eigenen E-Autos mit dem SMA eCharger, dessen optimierter Modus gezielt mit PV-Überschuss lädt. Das macht den SMA eCharger optimal zur Erhöhung des Eigenverbrauchs.

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