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Die SMA Servicepauschale für Installateure
Die SMA Servicepauschale zahlen wir Installateuren, die im Garantiefall einen Reparatur- oder Austausch-Service bei ihren Kunden vornehmen. Das Prinzip: Sie unterstützen uns im Garantiefall und wir bedanken uns mit einem Pauschalbetrag - schnell und unbürokratisch.
In welchen Fällen habe ich Anspruch auf eine Servicepauschale?
Wenn Sie als Installateur, einen Garantieaustausch innerhalb eines Landes mit dem SMA Service Status Comfort durchführen und das Produkt in diesen Garantiebedingungen aufgeführt ist, können Sie SMA die Servicepauschale in Rechnung stellen.
Wie erhalte ich die Servicepauschale?
Nachdem Sie über das Online Service Center ein Ersatzgerät angefordert und den Austausch abgeschlossen haben:
- Melden Sie sich im Online Service Center an und gehen Sie zu „Meine Fälle“.
- Öffnen Sie den Fall, über den Sie das Ersatzgerät bestellt haben. Unten auf der Seite finden Sie den „OSC-Austauschbericht“.
- Füllen Sie den „OSC-Austauschbericht“ aus.
- Laden Sie Ihre Ersatzrechnung unten im Formular für den Austauschbericht hoch.
Nach der Überprüfung durch SMA wird die Service-Rückerstattung Ihrem Konto gutgeschrieben.
Sie haben noch keinen Account im Online Service Center?
Erstellen Sie sich einen Account mit der SMA ID. Sollten Sie mehr über die SMA ID erfahren wollen, finden Sie hier ein Video zur Accounterstellung. Loggen Sie sich anschließend mit der SMA ID in das SMA Online Service Center ein.
Wie erstelle ich eine Rechnung für den SMA Service-Pauschale?
Der Service-Rabatt ist wie folgt strukturiert:
Wir zahlen einen festen Service-Rabatt von 100 € für Anfahrt und Aufbauzeit.
Zusätzlich vergüten wir die einzelnen Serviceleistungen an SMA Produkten: Für den Austausch eines Produkts < 60kg zahlen wir 20 €*. Für jedes weitere Produkt oder jede weitere Komponente, die am selben Tag Und derselben Anlage ausgetauscht wird, zahlt SMA jeweils 20 €.
* 30 € für große Produkte > 60 kg. Beispiel für Installateure in Deutschland. Beträge können landesbedingt abweichen. SMA-Fachhandwerkspartner und Service Provider können gegeben falls andere Verrechnungssätze anwenden.
Auf einen Blick: Voraussetzungen für die Zahlung der Servicepauschale *
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Das defekte Gerät muss sich in der Werksgarantie oder in der Garantieverlängerung Comfort befinden.
- Die Servicepauschale erstatten wir nur Installateuren. Die Serviceleistung darf nicht durch Ihren Kunden erbracht werden.
- Den Service-Einsatz müssen Sie im Vorfeld mit unserer Service Line abstimmen oder das Austauschgerät über unsere Webseite bestellen. Notieren Sie bitte immer die zugehörige Ticketnummer, da wir die Servicepauschale ohne diese Angabe nicht auszahlen können.
- Das reklamierte Gerät muss bereits bei SMA eingegangen sein.
- Die Servicepauschale erstatten wir nur, wenn es sich um einen Garantiefall gemäß unserer Garantiebedingungen handelt. Es darf zum Beispiel kein Kundenverschulden oder eine Schädigung durch Überspannung (z.B. Blitzschaden) bestehen.
- Nur von unserer Service Line beauftragte Updates werden vergütet (Ausnahmen behält sich SMA vor).
- Die Serviceleistung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Leistungserbringung abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass wir für die folgenden Leistungen keine Servicepauschale erstatten:
- Nutzung von Hilfsmitteln (bspw. Hubsteiger)
- Durchführung von Zusatztätigkeiten (bspw. Einbindung in die Kommunikation)
- Einsatz von Hilfskräften
- Durchführung von Updatetätigkeiten und der Austausch von Firmware (Ausnahme: das Update und der Firmware-Tausch wurde von der Service Line beauftragt)
- Zusätzliche Kosten durch Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
- Austausch von Kommunikationsprodukten (Ausnahme: der Austausch wurde von der Service Line beauftragt)
- Austausch oder Umbau von Schnittstellen (Ausnahme: der Austausch oder Umbau wurden von der Service Line beauftragt)
- Durchführung von Fehleranalysen und den Einsatz von Messequipment
*Dies gilt nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch SMA sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Angaben zur Vergütung
Serviceleistung | Nettobetrag EUR | |
---|---|---|
Basispauschale (Umfasst die Anfahrt zur Anlage und Ihre Rüstzeiten) | 100 € | |
Zusätzliche Pauschale | Austausch Wechselrichter < 50 kg | 20 € |
Weiterer Austausch (am selben Tag, in derselben Anlage) | 20 € | |
Austausch Wechselrichter > 50 kg* | 30 € | |
Weiterer Austausch (am selben Tag, in derselben Anlage) | 20 € | |
Von der Service Line beauftragtes Update** | 20 € | |
Weiteres von der Service Line beauftragtes Update** (am selben Tag, in derselben Anlage) | 20 € |
* Die entsprechenden Geräte entnehmen Sie bitte dem Produktdatenblatt auf unserer Homepage
** Ausschließlich mit Ticketnummer und nach Beauftragung durch die Service Line
Kurzbeispiele:
Sie tauschen bei Ihrem Kunden einen Wechselrichter aus, der unter 50 Kilo wiegt:
Basispauschale (100 €) + Wechselrichter unter 50 Kilo (20 €) = 120 €Sie tauschen bei Ihrem Kunden einen Wechselrichter aus, der über 50 Kilo wiegt:
Basispauschale (100 €) + Wechselrichter über 50 Kilo (30 €) = 130 €Sie tauschen bei Ihrem Kunden einen Wechselrichter aus, der unter 50 Kilo wiegt, sowie zwei weitere Geräte unter 50 Kilo am selben Tag in derselben Anlage:
Basispauschale (100 €) + Wechselrichter unter 50 Kilo (20 €) + weiteres Gerät (20 €) + weiteres Gerät (20 €) = 160 €Sie tauschen bei Ihrem Kunden einen Wechselrichter aus, der über 50 Kilo wiegt, sowie ein weiteres Gerät über 50 Kilo am selben Tag in derselben Anlage:
Basispauschale (100 €) + Wechselrichter über 50 Kilo (30 €) + weiteres Gerät (20 €) = 150 €