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Speicher, Wallbox und Co. mit SMA steuerbar machen und profitieren
§ 14a EnWG: Alles, was Sie jetzt wissen müssen!

Was steht im § 14a EnWG?
Immer mehr Haushalte und Unternehmen setzen auf Solarstrom, um ihre Stromkosten dauerhaft zu senken. Doch je mehr Strom erzeugt wird, desto wichtiger wird ein stabiles und intelligentes Stromnetz.
Damit die Netzstabilität in Deutschland auch in Zukunft gesichert ist, werden gesetzliche Regelungen stetig erneuert – zum Beispiel durch § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Erfahren Sie in diesem Artikel, warum die Neuregelung viele Betreiber*innen von PV-Anlagen mit Wallboxen und/oder Wärmepumpen betrifft und wie Sie davon profitieren können.
Tipp: Besonders mit den neuen Regelungen lohnt sich die Investition in eine eigene PV-Anlage, denn deren Energie steht immer ungedrosselt zur Verfügung! Entscheidend ist die Wahl einer nachhaltigen Energielösung mit intelligentem Energiemanagement.
Prüfen Sie jetzt ob sich eine PV-Anlage für Sie lohnt!Wissenswertes zu § 14a EnWG
- Steuerbare Verbraucher, die nach dem 01. Januar 2024 installiert worden sind, müssen auf maximal 4,2 kW dimmbar sein. Für steuerbare Verbraucher, die vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden, ist die Umsetzung der Anforderungen von § 14a EnWG noch bis Ende 2028 freiwillig.
- Anwender*innen profitieren von reduzierten und zeitvariablen Netzentgelten.
- Die Nutzung des Stroms aus der eigenen PV-Anlage oder dem Stromspeicher ist nicht betroffen. So kann eine Drosselung der Verbraucher minimiert oder ganz umgangen werden.
- Technische Voraussetzungen, wie ein Intelligentes Messsystem mit Smart Meter Gateway, Steuerbox und digitalem Stromzähler sind relevant.

Steuerbare Verbraucher netzdienlich betreiben
Steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen oder Wallboxen verbrauchen viel Strom. Wenn viele Haushalte oder Betriebe ihre Geräte gleichzeitig nutzen, kann das zu Belastungen im Stromnetz führen.
Die neue Regelung nach § 14a EnWG erlaubt es den Netzbetreibern, das Stromnetz besser zu überwachen und in kritischen Situationen – etwa bei drohender Überlastung – gezielt einzugreifen. Dafür dürfen sie den Strombezug aus dem Netz dieser Geräte vorübergehend reduzieren.
Das heißt konkret: Steuerbare Verbraucher müssen so eingerichtet sein, dass ihre Leistung auf maximal 4,2 Kilowatt gedrosselt werden kann. Diese Drosselung wird vom Netzbetreiber gesteuert – je nachdem, wie stark das Stromnetz gerade beansprucht wird.
Wichtig: Dabei wird kein Strom abgeschaltet. Die Geräte laufen auch bei reinem Netzbezug weiter – nur kurzzeitig mit etwas weniger Leistung. Wärmepumpen heizen also weiterhin, und auch das Laden des E-Autos ist weiterhin möglich, nur eventuell etwas langsamer.
Falls Sie eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher nutzen, sind sie oft gar nicht von Drosselungen betroffen – denn die Nutzung des selbst erzeugten Stroms wird nicht reduziert und kann so Ihre Verbraucher unabhängig versorgen.
Schon gewusst?
Mit SMA bleiben Anlagenbetreiber*innen auch bei einem Stromausfall mit Energie versorgt, denn die SMA Backup Solution versorgt Haushalte auch bei einem Stromausfall weiterhin mit selbst produziertem PV-Strom.
Welche Geräte unterliegen der neuen Regelung durch § 14a EnWG?
Private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
z. B. Wallboxen wie der SMA eCharger oder SMA EV Charger Business
Elektrische Stromspeicher
z. B. die Batterie SMA Home Storage mit Netzbezug (die Einspeiseleistung ist nicht betroffen)
Wärmepumpen, Heizstäbe und Klimaanlagen
zur Klimatisierung von Gebäuden (inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen)
Profitieren Sie als Anlagenbetreibende von § 14a EnWG
Mit der neuen Regelung des § 14a EnWG wird der Anschluss und Betrieb steuerbarer Verbraucher attraktiver denn je: Sichern Sie sich einen schnellen Netzanschluss, sparen Sie bei den Netzentgelten und wählen Sie das Tarifmodell - im Gesetz als Tarifmodul bezeichnet -, das optimal zu Ihrem Verbrauchsverhalten passt.
1. Schneller, garantierter Netzanschluss
Dank § 14a EnWG wird der Anschluss steuerbarer Verbraucher vereinfacht. Ihr Netzbetreiber darf den Anschluss nicht mehr wegen mangelnder Netzkapazität ablehnen. So erhalten Sie garantiert einen schnellen Netzanschluss – ganz ohne lange Wartezeiten.
2. Reduzierte Netzentgelte
Als Anlagenbetreibende profitieren Sie von gesenkten Netzentgelten, also den Gebühren, die für die Nutzung der Stromnetze anfallen. Mit einem passenden Tarifmodell beim Netzbetreiber können Sie diese deutlich reduzieren und Ihre laufenden Kosten senken.
3. Zeitvariable Netzentgelte
Seit April 2025 können Sie zusätzlich von einem neuen Tarifmodell profitieren – den zeitvariablen Netzentgelten: Passen Sie Ihren Verbrauch an Zeiten mit niedriger Netzlast an und senken Sie so Ihre Stromkosten weiter.
Details zu den Tarifmodellen erhalten Sie bei Ihrem regionalen Netzbetreiber.

Hier die Vorteile der drei Tarifmodule im Vergleich:
Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung
- Fester Pauschalbetrag zwischen 120 € bis 180 € pro Jahr
- Unabhängig vom Verbrauch, attraktiv für Betriebe
- Deutliche Einsparung bei Strombezug außerhalb der Spitzenzeiten
Modul 2: Prozentuale Arbeitspreisreduzierung
- Reduzierung des Arbeitspreises auf 40% des regulären Entgelts
- Erfordert separaten Stromzähler
- Ideal bei hohem Stromverbrauch, wie Gewerbebetriebe
Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt (seit April 2025)
- Nur in Kombination mit Tarifmodell 1 und iMSys (intelligentem Messsystem)
- bis zu 60 % Einsparung möglich
- Ideal für PV-Anlagen mit Energiemanagement-Lösungen, wie dem Sunny Home Manager 2.0
Intelligentes Energiemanagement für mehr Effizienz und maximale Einsparungen
Die Investition in smarte Solarlösungen war noch nie so sinnvoll wie heute. Es lohnt sich, bestehende PV-Anlagen fit für die Zukunft zu machen – und neue Anlagen von Anfang an clever zu planen. Wer zusätzlich auf Elektromobilität, Stromspeicher oder elektrische Wärmelösungen setzt, kann besonders viel Solarstrom selbst nutzen und dadurch deutlich sparen.
Ein intelligentes Home Energy Management System (HEMS) – wie der Sunny Home Manager 2.0 – steuert Ihre Energieverbraucher automatisch so, dass Sie mehr Solarstrom nutzen und weniger Strom aus dem Netz beziehen müssen. In Kombination mit reduzierten Netzentgelten und dynamischen Stromtarifen, zum Beispiel von SMA und LichtBlick, sind maximale Einsparungen möglich.
Die SMA Home Energy Solution vernetzt alle Komponenten Ihres Energiesystems – Speicher, Elektroauto, Wärmelösungen – zu einem intelligenten Gesamtpaket. So machen Sie mehr aus Ihrem Solarstrom und sparen langfristig Energie und Kosten.

Planen oder erweitern Sie jetzt Ihre SMA PV-Anlage!
Lassen Sie sich jetzt durch einen PV-Fachbetrieb beraten und profitieren Sie von einer zukunftssicheren PV-Lösung für maximale Ersparnis bei den Energiekosten.
Die Planung von Neuanlagen wird von Fachbetrieben direkt so umgesetzt, dass alle nötigen Richtlinien eingehalten werden. Die Energielösungen von SMA unterstützen mit ihrem intelligenten Energiemanagement und ihrer tiefen Systemintegration alle Anforderungen der neuen Gesetzgebungen und des Energiemarkts der Zukunft.
Das müssen Sie als PV-Fachbetrieb über die Neuregelung wissen
PV-Anlagen fit für § 14a EnWG machen
Damit steuerbare Verbraucher vom Netzbetreiber gedimmt werden können, müssen folgende technische Anforderungen erfüllt werden:
- Steuerbare Verbraucher müssen fest an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden.
- Alle neuen steuerbaren Verbraucher müssen seit dem 01.01.2024 beim Netzbetreiber angemeldet werden.
- Die Bezugsleistung der steuerbaren Verbraucher muss auf maximal 4,2 kW dimmbar sein.
- Verfügt das PV-System über mehr als einen steuerbaren Verbraucher, greift der Gleichzeitigkeitsfaktor und es können bei zwei Geräten 7,56 kW und bei drei Geräten sogar 10,5 kW weiterhin genutzt werden.
- Für steuerbare Verbraucher mit einer Netzanschlussleistung über 11 kW (Direktansteuerung), wie z. B. bei manchen Wärmepumpen, kann teilweise eine Ausnahmeregelung greifen. In diesem Fall gilt ein Skalierungsfaktor der Netzanschlussleistung, multipliziert mit 0,4. In diesem Fall kann der verbleibende Leistungsbezug im abgeregelten Zustand auch höher als 4,2 kW sein.
Gut zu wissen
Der Sunny Home Manager 2.0 berechnet alle nötigen Werte automatisch. Installateur*innen müssen keine komplexen Rechenaufgaben übernehmen – das SMA Energiemanagement setzt alles regelkonform um.
Varianten der Steuerung mit SMA
In dieser neuen Technischen Information finden Sie detaillierte Übersichten zu der direkten intelligenten Steuerung und der Steuerung mittels Energiemanagementsystem (HEMS), also mit dem Sunny Home Manager 2.0.
Technische Voraussetzungen für die intelligente Steuerung der Energie
Zur technischen Regelung ist es nötig ein Intelligentes Messystem (iMSys) einzubauen. Dieses besteht aus mehreren technischen Komponenten:
- Ein Smart Meter als digitaler Zähler bzw. moderne Messeinrichtung (mME)
- Ein Smart Meter Gateway als Kommunikationseinheit zur Übertragung von Zählerdaten an den Netzbetreiber, z. B. zur Abrechnung von Tarifen
- Eine Steuerbox (CLS-Adapter), mit der Netzbetreiber die Steuerung von Verbrauchern wie Wallbox, Wärmepumpe und Co. vornehmen können
Wird die PV-Anlage dann mittels eines intelligenten Energiemanagers wie dem Sunny Home Manager 2.0 gesteuert, profieren Sie von den vielen Vorteilen des meistverkauften Energiemanagers am Markt. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Die erfolgreichste Schaltzentrale am Markt für smarte Energienutzung
Das sind die Vorteile des Sunny Home Manager 2.0 im Überblick:
Clever steuern & sparen: Optimale Energienutzung bei gleichzeitig hohem Komfort und niedrigen Kosten
Vorausschauend planen: Prognosebasierte Steuerung von Erzeugern und Verbrauchern bis zu 48 Stunden im Voraus
Lernen & anpassen: Automatische Erkennung von Verbrauchsprofilen für eine individuelle Optimierung des Energiemixes
Kapazitäten im Blick: Reduktion von Lastspitzen, Optimierung von Batterieladezeiten und gezieltes Kapazitätsmanagement
Rechtlich vorbereitet: Kompatibel mit § 14a EnWG und § 9 EEG
Flexibel abrechnen: Berücksichtigung dynamischer Stromtarife

Häufige Fragen zu § 14a EnWG (FAQ)
Was ist § 14a EnWG?
§ 14a EnWG ist eine gesetzliche Regelung, die es Netzbetreibern erlaubt, den Strombezug bestimmter Verbraucher (wie z. B. Ladestationen für E-Autos und Wärmepumpen) bei lokaler Netzüberlastung temporär auf bis zu 4,2 kW zu reduzieren („dimmen“). Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Ziel ist es, das Stromnetz vor einer Überlastung zu schützen und damit stabil zu halten. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber den Anschluss dieser Verbraucher nicht mehr mit Verweis auf eine mögliche lokale Überlastung seines Stromnetzes ablehnen. Zudem profitieren Verbraucher von reduzierten Netzentgelten, also niedrigeren Kosten für die Netznutzung.
Die Umsetzungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2024.
Welche Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Folgende Geräte fallen unter die Regelung, sofern sie eine elektrische Leistungsaufnahme über 4,2 kW haben und im Niederspannungsnetz angeschlossen sind:
- Private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen)
- Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z.B. Heizstab)
- Fest installierte Klimaanlagen
- Stromspeicher
Auch wenn einzelne Verbraucher der gleichen Kategorie unter der 4,2 kW-Grenze liegen, diese aber gemeinsam überschreiten, gelten sie als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Ab wann gilt die Regelung für mein Energiesystem?
Die Regelung ist verpflichtend für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor diesem Datum und bereits vereinbarter Steuerung besteht Bestandsschutz bis zum 31. Dezember 2028. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung ist möglich, aber unwiderruflich.
Was bedeutet "Dimmen" der Leistung?
Beim "Dimmen" wird die Leistungsaufnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär reduziert, um das Stromnetz zu entlasten. Eine vollständige Abschaltung erfolgt nicht. Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt jederzeit verfügbar, sodass beispielsweise das Laden eines Elektroautos oder der Betrieb einer Wärmepumpe weiterhin möglich sind.
Welche technischen Voraussetzungen müssen für § 14a EnWG erfüllt sein?
Für die netzdienliche Steuerung ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) erforderlich. Dieses besteht aus einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) mit Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit) und einer sogenannten CLS-Steuerbox. Diese ermöglicht es dem Netzbetreiber, die Leistungsaufnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtung im Bedarfsfall über eine Relais- oder digitale Steuerung (EEBus) zu dimmen. Die Kosten für die Installation trägt der Betreiber der Anlage.
Welche Vorteile habe ich durch die Teilnahme an § 14a EnWG?
Wenn Sie § 14a EnWG in Ihrer PV-Anlage umsetzen profitieren Sie von:
- Garantiertem, schnellen Netzanschluss: Ihr Netzbetreiber darf den Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nicht mehr wegen fehlender Netzkapazität ablehnen oder verzögern – so vermeiden Sie lange Wartezeiten.
- Reduzierten Netzentgelten: Profitieren Sie von niedrigeren Gebühren für die Netznutzung durch passende Tarifmodelle, die Ihre Stromkosten spürbar senken (Modul 1 und 2).
- Zeitvariable Netzentgelte: Nutzen Sie flexible Tarife, die sich an der Netzlast orientieren, und sparen Sie durch Verbrauchsverschiebung zu günstigen Zeiten noch mehr (Modul 3).
Muss ich meinen Haushaltsstromverbrauch anpassen?
Nein. Die Regelung betrifft ausschließlich steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der normale Haushaltsstromverbrauch (z. B. Licht, Kühlschrank) bleibt unberührt. Jedoch lohnt sich eine Eigenverbrauchoptimierung mit dem passenden Energiemanagement, um Kosten dauerhaft zu reduzieren jederzeit. Die SMA Home Energy Solution unterstützt Sie dabei vollumfänglich.
Sind die SMA Lösungen § 14a EnWG konform?
Direktansteuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung:
Die SMA Ladelösungen (SMA EV Charger, SMA eCharger und SMA EV Charger Business) unterstützen die § 14a EnWG konforme Direktansteuerung.
Ansteuerung über ein Energie-Management-System:
Der Sunny Home Manager 2.0 als intelligenter Energiemanager unterstützt mit EEBus (Use Case LPC) bereits die zukunftssichere Kommunikation mit einem iMSys. Diese Form der Ansteuerung ist besonders beim Einsatz von Stromspeichern und oder mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen hinter einem Netzanschlusspunkt empfehlenswert.
Im Download-Bereich unter www.sma.de finden Sie entsprechende Herstellererklärungen.
Was passiert bei Netzüberlastung?
Bei drohender lokaler Netzüberlastung kann der Netzbetreiber die Leistungsaufnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär dimmen, um Stromausfälle zu vermeiden. Eine vollständige Abschaltung erfolgt nicht. Sobald sich die Situation für das Stromnetz wieder entspannt hat, ist die Dimmung durch den Netzbetreiber wieder aufzuheben.
Da viele Stromnetze noch nicht über die notwendigen Messeinrichtungen verfügen, gibt es eine Übergangsfrist für den Netzbetreiber, die eine präventive Steuerung erlaubt. Diese gilt für längstens 24 Monate ab dem Zeitpunkt der erstmaligen präventiven Steuerung und muss auf Grundlage netzplanerischer Daten erfolgen, die eine Gefährdungs- oder Störungssituation erwarten lässt.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden offiziellen Seiten:
- Bundesnetzagentur
- Netze BW
- EnBW
- Bei Ihrem zuständiger Netzbetreiber
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