Die SMA Servicepauschale für Installateure

Die SMA Servicepauschale zahlen wir Installateuren, die im Garantiefall einen Wechselrichter-Austausch bei ihren Kunden vornehmen. Selbstverständlich erhalten Sie die Servicepauschale auch für Danfoss-Wechselrichter. Das Prinzip: Sie unterstützen uns im Garantiefall und wir bedanken uns mit einem Pauschalbetrag - schnell und unbürokratisch.

Wie erhalte ich die Servicepauschale?

Füllen Sie einfach den Rechnungsvordruck aus und senden Sie ihn per Post an die angegebene Adresse. In einem Informationsblatt haben wir Voraussetzungen für die Zahlung sowie Musterrechnungen und weitere wichtige Informationen für Sie zusammengefasst.

Servicepauschale für Installateure

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Voraussetzungen für die Zahlung der Servicepauschale

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Auf einen Blick: Voraussetzungen für die Zahlung der Servicepauschale *

Bitte beachten Sie,

  • dass sich das defekte Gerät in der Werksgarantie oder in der Garantieverlängerung Comfort befinden muss.
  • dass wir die Servicepauschale nur Installateuren erstatten. Die Serviceleistung darf nicht durch Ihren Kunden erbracht werden.
  • dass Sie den Service-Einsatz im Vorfeld mit unserer Service Line abstimmen oder das Austauschgerät über unsere Webseite bestellen. Notieren Sie bitte immer die zugehörige Ticketnummer, da wir die Servicepauschale ohne diese Angabe nicht auszahlen können.
  • dass das reklamierte Gerät bereits bei SMA eingegangen sein muss.
  • dass wir die Servicepauschale nur erstatten, wenn es sich um einen Garantiefall gemäß unserer Garantiebedingungen handelt. Es darf zum Beispiel kein Kundenverschulden oder eine Schädigung durch Überspannung (z.B. Blitzschaden) bestehen.
  • dass nur von unserer Service Line beauftragte Updates vergütet werden (Ausnahmen behält sich SMA vor).
  • dass Sie die Serviceleistung innerhalb von 12 Monaten nach der Leistungserbringung abrechnen.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass wir für die folgenden Leistungen keine Servicepauschale erstatten:

  • die Nutzung von Hilfsmitteln (bspw. Hubsteiger)
  • die Durchführung von Zusatztätigkeiten (bspw. Einbindung in die Kommunikation)
  • den Einsatz von Hilfskräften
  • die Durchführung von Updatetätigkeiten und der Austausch von Firmware
    (Ausnahme: das Update und der Firmware-Tausch wurde von der Service Line beauftragt)
  • Zusätzliche Kosten durch Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
  • den Austausch von Kommunikationsprodukten
    (Ausnahme: der Austausch wurde von der Service Line beauftragt)
  • den Austausch oder Umbau von Schnittstellen
    (Ausnahme: der Austausch oder Umbau wurden von der Service Line beauftragt)
  • die Durchführung von Fehleranalysen und den Einsatz von Messequipment

*Dies gilt nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch SMA sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.