NIS-2: EU-Richtlinie für verbindliche Cybersicherheitsmindeststandards

NIS-2: Was bedeutet die neue EU-Cybersicherheitsrichtlinie für PV und Speichersysteme

NIS-2: EU-Richtlinie für verbindliche Cybersicherheitsmindeststandards

Cybersicherheit als fester Bestandteil von PV-Projekten

Durch die Einführung der NIS-2-Vorgaben müssen Unternehmen im Energiesektor nachweisen, dass vernetzte Systeme wie Wechselrichter, Gateways, Speicher und Portale sicher betrieben werden. Laut der EU ist die NIS-2 ein elementarer Bestandteil der europäischen Sicherheitsstrategie und die PV-Industrie mit Akteuren, vom Eigenheim bis zur Mulitmegawatt Kraftwerk ein Teil davon. Damit rückt Cybersicherheit bei Planung, Installation und Betrieb von PV-Anlagen deutlich stärker in den Fokus.

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Vorteile für PV-Anlagen und Energieversorgung

NIS-2 schafft klare Mindeststandards für Cyber- und Informationssicherheit in kritischen Infrastrukturen und energienahen Branchen. Für PV-Anlagen, Speicher und Energiemanagementsysteme bedeutet dies: besser geschützte Kommunikationswege, mehr Schutz vor Ausfällen und Angriffen durch Cybervorfälle und mehr Vertrauen in vernetzte Energielösungen. Damit trägt NIS-2 dazu bei, die Energiewende stabiler und widerstandsfähiger zu machen.

Häufige Fragen zu NIS-2 und Cybersicherheit ansehen
Vorteile für PV-Anlagen und Energieversorgung

Was bedeutet NIS-2 für Ihr Unternehmen?

In der Richtlinie gelten Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme in der Regel als „wichtige Einrichtungen“, ab 250 Beschäftigten oder deutlich höheren Kennzahlen als „besonders wichtige Einrichtungen“. Gehört Ihr Unternehmen dazu, müssen Sie

  • ein Informationssicherheitsmanagement aufbauen

  • Risiken regelmäßig bewerten

  • technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen

  • Sicherheitsvorfälle rasch an die zuständigen Behörden melden

  • Ihre Maßnahmen nachweisen

Kleinere Betriebe bleiben meist formal ausgenommen, können aber über Projekte und Lieferketten dennoch Sicherheitsanforderungen nach NIS-2 erfüllen müssen.

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NIS-2 in Deutschland

In Deutschland wird NIS-2 durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt. Zentrale Anlaufstelle ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem schwere Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden müssen. Im Energiebereich verlangt der IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur Systeme zur Angriffserkennung nach § 11 EnWG. Das IT-Sicherheitsgesetz (BSIG-neu) verknüpft diese Pflichten zudem ausdrücklich mit der persönlichen Verantwortung der Geschäftsleitung.

„Ohne Cybersicherheit kann es keine Versorgungssicherheit geben. NIS-2 und zertifizierte Sicherheit setzen dafür den Rahmen, und die Forderung einer parteiübergreifenden Gruppe von Abgeordneten des Europäischen Parlaments, unsichere Komponenten vom Markt zu nehmen, ist ein wichtiges Signal.“

Jürgen Reinert, CEO der SMA Solar Technology AG, zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie durch den Deutschen Bundestag

Jürgen Reinert, CEO der SMA Solar Technology AG, zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie durch den Deutschen Bundestag

Branchenführende Cybersicherheit von SMA

Für den cybersicheren Betrieb von PV-Systemen in Eigenheimen und Unternehmen sind mehrere Bausteine entscheidend, die auch SMA Systemlösungen prägen:

  • Sicherheitsupdates und Herstellerempfehlungen konsequent umsetzen, insbesondere regelmäßige Firmware-Updates für Wechselrichter, Smart-Meter-Gateways und Speichersysteme.

  • Standardpasswörter und ungesicherte Fernzugänge vermeiden, stattdessen individuelle Zugänge.

  • Bei der Anbindung an Plattformen und Communities auf DSGVO- und IT-Sicherheitsstandards achten, Cloud-Plattformen mit ISO-27001-zertifiziertem Informationssicherheitsmanagement bevorzugen.

  • Vertraglich klar regeln, ob der Installationsbetrieb oder der Betreiber Wartungs- und Sicherheitsverantwortung übernimmt.

Für den cybersicheren Betrieb von PV-Systemen in Kraftwerken und Energienetzen integriert SMA die Einhaltung von Vorschriften in alle großtechnischen Energielösungen, reduziert Verzögerungen und vereinfacht die Projektausführung. SMA orientiert sich dabei an führenden internationalen Standards.

SMA verfügt über ein nach ISO 27001 zertifiziertes Informationssicherheitsmanagement und einen integrierten Secure Product Development Life Cycle (SDLC) für Entwicklung und Produktion. SMA schafft damit eine verlässliche Basis, um weltweite Sicherheitsstandards im PV-Umfeld zu unterstützen.

Checkliste

NIS-2-Checkliste für Installationsbetriebe

Diese Checkliste hilft Ihnen, wichtige NIS-2-Anforderungen im Arbeitsalltag mitzudenken.

Haben Sie noch Fragen zu NIS-2 und Cybersicherheit?

Sehen Sie sich unsere FAQ an.

FAQ: NIS-2 und Cybersicherheit
  • Rolle in der NIS-2-Lieferkette prüfen
    Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb direkt NIS-2-pflichtig ist oder als Teil der Lieferkette für NIS-2-regulierte Kunden arbeitet.

  • Sicherheitsupdates umsetzen
    Bei SMA Geräten werden Firmware-Updates in der Regel automatisch installiert. Prüfen Sie, dass die Standardeinstellung „automatische Updates“ nicht deaktiviert wurde. Prüfen Sie besonders sorgfältig, ob bei nicht von SMA stammenden Komponenten aktuelle Updates verfügbar sind und installieren Sie diese zeitnah.

  • Starke Zugänge verwenden
    Bei SMA Systemlösungen werden komplexe Passwörter sowie eine Passwortänderung während der Inbetriebnahme erzwungen. Bei nicht von SMA stammenden Geräten sollten Sie Standardpasswörter unbedingt ändern und stets eigene, starke Passwörter verwenden.

  • Sichere Plattformen auswählen
    Achten Sie bei Portalen, Communities und Cloud-Diensten auf DSGVO-Konformität und etablierte IT-Sicherheitsstandards. Bevorzugen Sie Cloud-Plattformen mit ISO-27001-Zertifizierung und einer garantierten Datenhaltung in der EU.

  • Verantwortlichkeiten vertraglich klären
    Halten Sie in Angeboten und Verträgen eindeutig fest, ob Ihr Installationsbetrieb oder der Betreiber die Wartungs- und Sicherheitsverantwortung übernimmt.

  • Sicherheitsnachweise vorbereiten
    Stellen Sie sicher, dass Sie Nachweise zu grundlegenden IT-Sicherheitsmaßnahmen, Cyberhygiene, Patchmanagement sowie Zugriffs- und Backupkonzepten vorlegen können. Ebenso sollte ein Netzwerk-Segmentierungs-Konzept vorhanden sein.

  • Kommunikation mit Kundeneinkauf strukturieren
    Besprechen Sie Sicherheitsanforderungen und Komponentenwahl früh und transparent mit Ihren Stadtwerken, Netzbetreibern, Energieversorgern oder Großanlagenbetreibern.

  • Prozesse für Sicherheitsvorfälle festlegen
    Definieren Sie feste Ansprechpersonen und klare Abläufe für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen.

  • IT-Sicherheit als Wettbewerbsvorteil nutzen
    Nutzen Sie nachweisbare IT-Sicherheit aktiv in Ausschreibungen und Kundengesprächen, um Vertrauen und langfristige Zusammenarbeit zu stärken.

FAQ

Häufige Fragen zu NIS-2 und Cybersicherheit

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

NIS-2 ist eine EU-Richtlinie, die verbindliche Mindeststandards für Cybersicherheit festlegt. Sie soll ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau in allen Mitgliedstaaten schaffen und ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016. Betroffen sind mittlere und große Unternehmen in insgesamt 18 Sektoren, darunter Energie, Wasser, Verkehr, Gesundheit, öffentliche Verwaltung und verschiedene digitale Dienste.


Seit wann gilt NIS-2 – und bis wann muss sie umgesetzt sein?

NIS-2 ist seit Januar 2023 als EU-Richtlinie in Kraft und muss von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist für diese Umsetzung endete am 17. Oktober 2024. Die einzelnen Länder setzen die Vorgaben mit eigenen Gesetzen um, die sich in Details unterscheiden können, aber alle auf denselben EU-Anforderungen beruhen.


Gilt NIS-2 auch für private Betreiber von PV-Anlagen im Eigenheim?

Nein. Private Betreiber von PV-Anlagen auf Wohngebäuden gelten nicht als NIS-2-pflichtige Einrichtungen. Indirekt profitieren sie aber davon, dass Hersteller, Energieversorger und Plattformbetreiber höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen – zum Beispiel durch sichere Cloud-Portale, verschlüsselte Kommunikation und regelmäßige Sicherheitsupdates.


Wer gilt als „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtung?

Als „wichtige Einrichtungen“ gelten in der Regel Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme, wenn sie in einem der NIS-2-Sektoren tätig sind. „Besonders wichtige Einrichtungen“ beginnen bei mindestens 250 Beschäftigten oder deutlich höheren Finanzkennzahlen. Dazu können im Energiesektor z. B. Stadtwerke, Betreiber großer PV-Anlagen und Speichersysteme oder Energiedienstleister gehören. Sicherheitsbehörden wie das BSI unterstützen bei der Einstufung.


Welche Pflichten haben Unternehmen, die direkt von NIS-2 betroffen sind?

Direkt betroffene Unternehmen müssen ein Informationssicherheitsmanagement (z. B. nach ISO 27001 ggf. auch IEC 62443) aufbauen, Risiken regelmäßig bewerten und technische wie organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen. Sie brauchen Prozesse zur Angriffserkennung, klare Verantwortlichkeiten und feste Meldewege für Sicherheitsvorfälle, die innerhalb kurzer Fristen an die zuständigen Behörden gemeldet werden müssen. Die Geschäftsleitung trägt ausdrücklich Verantwortung für die Umsetzung dieser Vorgaben.

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Was bedeutet NIS-2 für kleinere Betriebe und Zulieferer?

Kleinere Betriebe unterschreiten oft die formalen Schwellenwerte und sind daher nicht direkt NIS-2-pflichtig. Trotzdem können sie über die Lieferkette betroffen sein: NIS-2-regulierte Kunden werden Sicherheitsanforderungen in Ausschreibungen und Verträgen verankern. Dann werden z. B. Nachweise zu Cyberhygiene, Patchmanagement, Zugriffs- und Backupkonzepten oder Zertifizierungen wie ISO 27001 oder IEC 62443 verlangt.

Es kann vorkommen, dass kleinere Installations-Betriebe größere Unternehmen, die unter die NIS-2-Anforderungen fallen, bedienen. In solchen Fällen müssen die Anforderungen der NIS-2 beachtet und umgesetzt werden.


Welche Rolle spielt die Lieferkette bei NIS-2?

NIS-2 betrachtet nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ganze Wertschöpfungsketten. Wenn Sie Komponenten oder Dienstleistungen für NIS-2-pflichtige Unternehmen liefern, werden Sicherheitsanforderungen an Sie weitergegeben. Dazu gehören klare Update- und Backupprozesse, definierte Ansprechpersonen für Sicherheitsvorfälle und gegebenenfalls Sicherheits-SLAs in Verträgen.


Welche Bedeutung haben Zertifizierungen wie ISO 27001 und IEC 62443?

Zertifizierungen wie ISO 27001 oder IEC 62443 gelten als Beispiele für Informationssicherheit nach dem Stand der Technik. Sie helfen, NIS-2-Anforderungen strukturiert umzusetzen und dienen gegenüber Kunden, Auditoren und Behörden als nachvollziehbarer Nachweis. Für Installateure und Zulieferer können solche Zertifizierungen ein wichtiges Kriterium sein, um in sensiblen Projekten und Lieferketten berücksichtigt zu werden.


Was ist RED und was ändert sich für drahtlose Geräte?

Die erweiterte Radio Equipment Directive (RED) führt zusätzliche Cybersicherheitsanforderungen für funkbasierte Geräte ein. Ab 1. August 2025 müssen Hersteller bei Geräten mit Funkverbindungen – etwa Wechselrichtern mit Funkmodulen, Smart-Metern oder Kommunikations-Gateways – nachweisen, dass diese Netzwerke schützen, personenbezogene Daten und Privatsphäre wahren und vor Manipulation geschützt sind. Nur konforme Produkte dürfen dann in der EU verkauft und installiert werden. Als eine adäquate Zertifizierung hat sich die EN 303 645 etabliert.


Was bedeutet NIS-2 konkret für Installationsbetriebe?

Installationsbetriebe müssen stärker darauf achten, welche Komponenten sie verbauen und wie sie diese betreiben. Wichtige Punkte sind: Sicherheitsupdates konsequent einplanen, keine Standardpasswörter verwenden, sichere Portale und Cloud-Plattformen auswählen, Verantwortlichkeiten vertraglich klären und die eigene Rolle in der NIS-2-Lieferkette kennen. Nachweisbare IT-Sicherheit kann zum entscheidenden Vorteil in Ausschreibungen und bei langfristigen Kundenbeziehungen werden.


Wie profitieren Endkunden von NIS-2?

Endkunden profitieren von einem insgesamt höheren Sicherheitsniveau: Energienetze, Plattformen und Cloud-Lösungen müssen robuster gegen Angriffe werden, und Hersteller sind zu strukturiertem Sicherheitsmanagement verpflichtet. Für Betreiber von PV-Anlagen bedeutet das mehr Schutz für Daten und Anlagenbetrieb – auch wenn sie selbst nicht direkt unter die Richtlinie fallen.


Gilt NIS-2 auch für Unternehmen außerhalb der EU, z. B. in der Schweiz?

NIS-2 ist EU-Recht und gilt direkt nur für Unternehmen mit Sitz oder Standort in einem EU-Mitgliedstaat. Unternehmen außerhalb der EU, die für europäische Kunden arbeiten oder Teil deren Lieferkette sind, werden jedoch häufig ähnliche Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen – weil NIS-2-pflichtige Kunden diese Vorgaben in Verträgen und Projekten weitergeben.


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