Basisanforderungen
Einige Anforderungen der VDE-Anwendungsregel gelten nur in bestimmten Anwendungsfällen oder ab einer gewissen Anlagenleistung. Daher zunächst eine Auflistung der Basisanforderungen, deren Erfüllung für jeden Wechselrichter und jede PV-Anlage obligatorisch ist.
1. Wirkleistungsreduzierung bei Überfrequenz
Diese Anforderung hat zwar keinen Einfluss auf die Planung der Solaranlage und die Auswirkungen auf ihren Ertrag sind vernachlässigbar. Sie ist aber von enormer Bedeutung für die Netzsicherheit. Das Problem: Nach den bisherigen Anschlussregeln mussten sich PV-Anlagen bei erhöhter Netzfrequenz schlagartig vom Netz trennen. Die gleichzeitige Abschaltung der inzwischen im deutschen Niederspannungsnetz installierten PV-Leistung könnte jedoch die Stabilität des europäischen Verbundnetzes gefährden („50,2 Hz-Problem“). Daher sollen sich PV-Anlagen bei erhöhter Netzfrequenz nicht mehr sofort abschalten, sondern ihre Leistung zunächst stufenlos reduzieren. Der zulässige Frequenzbereich wird entsprechend erweitert und reicht nun von 47,5 bis 51,5 Hz. Oberhalb von 50,2 Hz wird die momentane Einspeiseleistung PM mit einer Kennlinie in Abhängigkeit von der Netzfrequenz reduziert. Erst bei Erreichen von 51,5 Hz soll sich die Anlage vom Netz trennen.
Die prozentuale Abregelung gemäß der Kennlinie geht immer von der Momentanleistung aus, die beim Überschreiten von 50,2 Hz anliegt. Verbessern sich zwischenzeitlich die Einstrahlungsbedingungen, darf der Wechselrichter beim Unterschreiten der Abregelungsgrenze seine Leistung aber nur mit einem definierten Anstieg auf den neuen, nicht abgeregelten Maximalwert erhöhen. Die Leistungssteigerung kann dabei mehrere Minuten dauern.
Hinweis: Dieser Punkt deckt sich nahezu vollständig mit der entsprechenden Anforderung der Mittel-spannungsrichtlinie. Einziger Unterschied: Während Wechselrichter auf Mittelspannungsebene die Abregelung erst wieder zurücknehmen dürfen, wenn die Frequenz auf unter 50,05 Hz zurückgegangen ist, fordert die VDE-Anwendungsregel ein „Fahren“ auf der Kennlinie.