Nein, auch einphasige Geräte dürfen weiterhin eingesetzt werden. Zu beachten ist lediglich die auch im Fehlerfall gültige Schieflastgrenze von 4,6 kVA pro Phase. Spätestens bei mehr als 13,8 kVA Anlagenleistung müssen daher zumindest für den darüber hinausgehenden Teil dreiphasige Wechselrichter oder dreiphasige Einspeiseeinheiten aus kommunikativ gekoppelten Einzelgeräten verwendet werden.
Eine kommunikative Kopplung ermöglichen die Wechselrichter der Baureihe Sunny Mini Central mit ihrer Power Balancer-Funktion. Auch größere Anlagen dürfen um einphasige und ungekoppelte Geräte mit bis zu 13,8 kVA Gesamtleistung ergänzt werden, sofern deren Summenleistung 4,6 kVA pro Phase nicht überschreitet und sämtliche Wechselrichter blindleistungsfähig sind.