Wirkleistungsreduzierung bei Überfrequenz
Die Frequenz in Wechselstromnetzen wird in engen Grenzen konstant gehalten, in Europa bei exakt 50 Hz. Wird dem Netz mehr Energie entnommen als die Erzeuger einspeisen, sinkt die Frequenz – bei einem Energieüberschuss steigt sie an. Bislang mussten PV-Wechselrichter sich unverzüglich vom Netz trennen, sobald die Netzfrequenz das zulässige Fenster von 47,5 bis 50,2 Hz verließ. Da das schlagartige Abschalten großer PV-Erzeugungsleistungen die Netzstabilität in jedem Fall negativ beeinflusst, fordert die Mittelspannungsrichtlinie eine frequenzabhängige Leistungsregulierung im Wechselrichter: Von 50,2 bis 51,5 Hz sollen die Geräte ihre aktuelle Leistung mit einem Gradienten von 40 Prozent pro Hertz reduzieren und sich erst oberhalb von 51,5 Hz vom Netz trennen. Die Abschaltgrenze bei Unterfrequenz liegt weiterhin bei 47,5 Hz.
Hinweis: Sinkt die Frequenz vor dem Erreichen der Abschaltgrenze wieder ab, darf die Abregelung dennoch nicht entsprechend der Kennlinie zurückgenommen werden. Erst wenn die Frequenz 50,05 Hz unterschritten hat, darf der Wechselrichter wieder mit der maximal möglichen Leistung einspeisen (sogenannte Schleppzeigerfunktion). Um den Netzbetreibern das Hochfahren des Netzes nach einer Störung zu erleichtern, dürfen dezentrale Erzeugungsanlagen ihre Leistung nach einer vollständigen Abschaltung zudem nur langsam, mit einem Gradienten von maximal 10 Prozent von PNenn pro Minute hochfahren.