Berechnung
Wird vom Netzbetreiber ein bestimmter Verschiebungsfaktor gefordert, entspricht dies einem gewissen Blindleistungsanteil. Dabei gilt: Je kleiner der Zahlenwert, desto größer der Blindleistungsanteil an der insgesamt abgegebenen Leistung. Ein Verschiebungsfaktor von 0,90 entspricht also einem größeren Blindleistungsanteil als einer von 0,95. Geht man hingegen von der gegebenen Wirkleistung des PV-Generators aus um diese vollständig zu nutzen, kommt der erst im Wechselrichter entstehende Blindleistungsanteil quasi „oben drauf“.
Die geometrische Summe aus Wirk- und Blindleistung, die Scheinleistung, ist für die Dimensionierung des Wechselrichters entscheidend. Auf den ersten Blick benötigt man daher zusätzliche Wechselrichter-Leistung, wenn die Einspeisung mit einem Verschiebungsfaktor ungleich 1 gefordert wird. In der Praxis ist die etwas größere Scheinleistung des Wechselrichters aber oft schon durch das jeweils gewählte Auslegungsverhältnis abgedeckt, also das Verhältnis von Generator- und Wechselrichter-Leistung.
Beispiel 1 (Anlage > 3,68 kVA und < 13,8 kVA):
Bei einem Verschiebungsfaktor von 0,95 werden zur Netzeinspeisung von 4,4 kW Wirkleistung etwa 4,6 kVA Scheinleistung benötigt, das entspricht einem Aufschlag von rund 5 Prozent. Die entstehende Blindleistung beträgt etwa 1,45 kvar.
Beispiel 2 (Anlage > 13,8 kVA):
Bei einem Verschiebungsfaktor von 0,90 werden zur Netzeinspeisung von 15 kW Wirkleistung etwa 16,7 kVA Scheinleistung benötigt (rund 10 Prozent Aufschlag). Gleichzeitig entstehen etwa 7,2 kvar Blindleistung.
In beiden Fällen wird also etwas mehr Wechselrichter-Leistung als bislang benötigt, um Solarstrom mit einer gegebenen Wirkleistung ins Netz zu speisen. Allerdings kann die spannungssenkende Wirkung der Blindleistung auch dazu führen, dass sich an einem stark belasteten Netzanschlusspunkt deutlich mehr Solarstrom einspeisen lässt als ohne Blindleistung.